Betäubungsmittel: Wer damit reist, braucht Planung und die richtigen Dokumente. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Bescheinigungen im Schengen-Raum vorgeschrieben sind, was außerhalb der Schengen-Staaten gilt, wie sich die Regelung zu medizinischem Cannabis seit dem 1. April 2024 geändert hat und welche praktischen Schritte Stress an der Grenze vermeiden.
- Schnelles Wissen
- Welche Bescheinigung brauche ich im Schengen-Raum und wie lange gilt sie?
- Was gilt außerhalb des Schengen-Raums und welche Unterlagen akzeptieren Länder weltweit?
- Wie reise ich mit medizinischem Cannabis seit dem 1. April 2024?
- Was können Sie konkret tun?
- FAQ
- Was ist …? – Begriffe kurz erklärt
Schnelles Wissen
Welche Bescheinigung brauche ich im Schengen-Raum und wie lange gilt sie?
Für Reisen in Schengen-Staaten ist eine ärztlich ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens vorgeschrieben. Sie wird vor Reiseantritt durch die zuständige Landesbehörde beglaubigt. Die Gültigkeit beträgt maximal 30 Tage und es ist pro Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung nötig.
- Formular: „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln“ (Artikel 75 SÜ) – erhältlich über die Landesbehörden/BfArM.
- Inhalt: Angaben zu Ärztin/Arzt, Patient:in, Ausweisnummer, Wirkstoff, Dosis, Reisedauer.
- Tipp: Bei mehr als 30 Tagen Reisezeit sind ggf. Etappen- oder Folgebescheinigungen zu planen.

Wie beantrage ich die Beglaubigung und wo?
Die ärztlich ausgefüllte Bescheinigung muss vor der Reise bei der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden. Viele Behörden bieten Online-Informationen mit Kontaktdaten und Formularhinweisen.
- Vorlauf einplanen (mind. 2-3 Wochen).
- Für jedes Transitland die Erfordernisse prüfen (manche Länder verlangen zusätzliche Bestätigungen).
Original und Kopien mitführen, letztere getrennt vom Original aufbewahren.
Was gilt außerhalb des Schengen-Raums und welche Unterlagen akzeptieren Länder weltweit?
Außerhalb des Schengen-Raums sind die Regeln uneinheitlich. Empfehlenswert ist eine mehrsprachige Bescheinigung nach INCB-Leitfaden. Sie enthält u. a. Wirkstoffname, Tages- und Einzeldosis, Gesamtmenge und Reisedauer.
- INCB „Guidance for Travellers“ nutzen, ggf. Länderregeln prüfen.
- Bei Botschaften/Konsulaten des Ziellandes nachfragen; Anforderungen können sich ändern.
- Transitländer nicht vergessen.
- Plan B vorbereiten (ärztliche Kontakte vor Ort, Rezeptoptionen im Zielland, ggf. alternative Therapie für die Reisezeit).

Wie reise ich mit medizinischem Cannabis seit dem 1. April 2024?
In Deutschland gilt medizinisches Cannabis seit dem 1.4.2024 nicht mehr als Betäubungsmittel. Viele Schengen-Staaten und zahlreiche Drittstaaten stufen Cannabis jedoch weiterhin als Betäubungsmittel ein. Für Reisen bleibt deshalb in der Praxis eine beglaubigte Bescheinigung erforderlich, insbesondere dann, wenn das Zielland Cannabis als Betäubungsmittel behandelt.
- Ärztliche Bescheinigung mit vollständigen Angaben (Indikation, Wirkstoff, Dosis, Reisedauer) mitführen.
- Vorab klären, ob Einfuhr überhaupt erlaubt ist; Verbote sind möglich.
- Ersatztherapie erwägen, falls Cannabis am Zielort nicht zulässig ist.
Darf ich Betäubungsmittel im Handgepäck mitnehmen und warum ist das sinnvoll?
Ja. Arzneimittel – inklusive Betäubungsmittel – sollten im Handgepäck transportiert werden. So vermeiden Sie Probleme bei Gepäckverspätung/-verlust. Flüssigkeitsregelungen gelten für Arzneimittel nicht im selben Maß; ärztliche Bescheinigung und Verpackungsnachweise bereithalten.
- Originalverpackung mitnehmen.
- Nur den für die Reisedauer benötigten Bedarf mitführen.
- Medikamente selbst tragen (nicht von Mitreisenden transportieren lassen).
Was gilt für Substitutionspatient:innen auf Auslandsreisen?
Substitutionsmittel wie Methadon, Levomethadon oder Buprenorphin unterliegen speziellen Regeln. Reisen sind möglich, müssen aber medizinisch und rechtlich abgeklärt werden.
- Menge für Reisedauer mit Ärztin/Arzt planen; Bescheinigung(en) ausstellen lassen.
- Regeln des Ziellandes vorab prüfen; ggf. dortige Weiterbehandlung organisieren.
- Bei längeren Reisen rechtzeitig Rezepte/Nachverordnungen koordinieren.
Was können Sie konkret tun?
- Frühzeitig planen: Termin bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt für die Bescheinigung(en) vereinbaren; Pass/Personalausweis bereithalten.
- Beglaubigung einholen: zuständige Landesbehörde kontaktieren; Bearbeitungsfristen beachten.
- Länderregeln prüfen: INCB-Länderübersichten und Botschaftsseiten sichten; Transitländer mitprüfen.
- Dokumente ordnen: Original + Kopien getrennt mitführen; Wirkstoffe klar beschriftet in Originalpackungen.
- Handgepäck nutzen: Medikamente stets bei sich tragen; Kühlkettenbedarf berücksichtigen.
- Cannabis beachten: Trotz deutscher Regelung gelten im Ausland oft BtM-Regeln – vorher klären, ob Einfuhr überhaupt zulässig ist.
- Plan B: Ärztliche Anlaufstellen am Reiseziel notieren; Alternativen mit der Ärztin/dem Arzt besprechen.
FAQ
In der Regel die unmittelbar für die Reisedauer benötigte Menge, üblicherweise bis zu 30 Tage, nachgewiesen durch die Bescheinigung.
Maximal 30 Tage ab Ausstellung/Beglaubigung; pro Betäubungsmittel eine Bescheinigung.
Ja, empfohlen ist eine mehrsprachige Bescheinigung nach INCB-Leitfaden. Zusätzlich die Regeln des Ziellandes rechtzeitig prüfen.
Nein. In vielen Ländern gilt Cannabis weiterhin als Betäubungsmittel; Einfuhr kann untersagt sein. Bescheinigung und vorherige Abklärung sind nötig.
Ja, das ist ausdrücklich sinnvoll. Originalverpackung, Rezept/Verordnung und Bescheinigung mitführen.
Bei der zuständigen Landesgesundheitsbehörde (z. B. Gesundheitsamt/Landesamt).
Auch Transitländer prüfen; manche verlangen eigene Nachweise oder untersagen bestimmte Wirkstoffe.
Nein, pro Betäubungsmittel ist eine eigene Bescheinigung notwendig.

Was ist …? – Begriffe kurz erklärt
Artikel 75 SÜ (Schengener Durchführungsübereinkommen): Rechtsgrundlage für die ärztliche Bescheinigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Reisen zwischen Schengen-Staaten.
INCB (International Narcotics Control Board): internationale Stelle mit Leitfäden/Übersichten zu Länderregeln für das Mitführen kontrollierter Arzneimittel.
Beglaubigung: amtliche Bestätigung der ärztlichen Bescheinigung durch die zuständige Landesbehörde. Ohne Beglaubigung ist die Bescheinigung im Schengen-Raum nicht gültig.
Medizinisches Cannabis (Deutschland): Seit 1.4.2024 kein Betäubungsmittel nach deutschem Recht; im Ausland meist weiterhin streng reguliert.
Quellen
BfArM. Auslandsreisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten: Worauf Patienten bei der Reiseplanung achten müssen. Pressemitteilung; 2024 Apr 1.
BfArM. Formular: Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln (Artikel 75 SÜ). Aktualisiert 2025 Apr 15.
BfArM. Reisen mit Betäubungsmitteln. Laufend aktualisiert.
BfArM. Reisen mit medizinischem Cannabis. Aktualisiert 2025.
INCB. Guidance for Travellers: Carrying medicines containing controlled substances. Aktualisiert 2025 May 2.
Zoll. Arzneimittel und Betäubungsmittel bei der Einreise. Laufend aktualisiert.