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Das Reisen mit Betäubungsmitteln kann für Patienten eine Herausforderung darstellen, besonders wenn es um Reisen in Länder geht, die nicht unter das Schengener Abkommen fallen. In diesem Blogpost erfahren Sie, wie man sich auf internationale Reisen mit Betäubungsmitteln im Gepäck vorbereiten sollte. Grundsätzlich gilt: Patienten müssen nachweisen können, dass sie die Betäubungsmittel aus medizinischen Gründen benötigen.
Betäubungsmittel bei Reisen in Länder des Schengener Abkommens
Wenn Patienten Betäubungsmittel für den persönlichen Bedarf mitführen möchten, können sie diese für bis zu 30 Tage in Länder des Schengener Abkommens mitnehmen. Dazu gehören beispielsweise Frankreich, Italien und Spanien. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Notwendige Dokumente für die Mitnahme von Betäubungsmitteln
Um Probleme mit den Zollbehörden zu vermeiden, benötigen Patienten eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Diese Bescheinigung muss Angaben zum Arzt, zum Patienten und zu den Betäubungsmitteln enthalten. Es ist wichtig, dass das Dokument durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine beauftragte Stelle beglaubigt wird, denn nur so wird es von den Behörden anerkannt. Die Bescheinigung ist für maximal 30 Tage gültig.

Tipps für die Reisevorbereitung
1. Frühzeitig planen: Patienten sollten rechtzeitig vor der Reise ihren Arzt kontaktieren, um die notwendigen Dokumente für die Mitnahme von Betäubungsmitteln ausstellen zu lassen.
2. Beglaubigung sicherstellen: Die Bescheinigung muss von der zuständigen Behörde beglaubigt werden. Dieser Schritt sollte nicht auf den letzten Drücker erfolgen, um Stress und Probleme zu vermeiden.
3. Dokumente kopieren: Eine Kopie der Bescheinigung über die Mitnahme von Betäubungsmitteln sollte immer separat von den Originaldokumenten aufbewahrt werden, falls diese verloren gehen.
Betäubungsmittel bei Reisen in Länder außerhalb des Schengener Abkommens
Die Einreisebestimmungen für Betäubungsmittel sind in Ländern außerhalb des Schengener Abkommens oft weniger einheitlich geregelt. Deshalb müssen Patienten und Ärzte hier besonders sorgfältig vorgehen.
Multilinguale Bescheinigungen
Für Länder außerhalb des Schengener Abkommens empfiehlt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, eine mehrsprachige Bescheinigung gemäß dem „Leitfaden für Reisende“ des International Narcotics Control Board (INCB) auszustellen. Diese Bescheinigung erfordert detaillierte Angaben zu den Betäubungsmitteln, nämlich die Einzel- und Tagesdosierungen, die Wirkstoffbezeichnung, die Wirkstoffmenge und die Dauer der Reise. Auch hier liegt die maximale Menge bei 30 Tagen.
Herausforderungen und Lösungen
Patienten müssen sich im Vorfeld genau über die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes und etwaiger Transitländer informieren. Dabei kann es hilfreich sein, sich an diplomatische Vertretungen oder spezialisierte Organisationen wie das Institut zur Förderung qualitativer Drogenforschung, akzeptierender Drogenarbeit und rationaler Drogenpolitik (INDRO) zu wenden.
1. Recherchearbeit: Informieren Sie sich über die spezifischen Bestimmungen des Ziellandes und der Transitländer hinsichtlich der Einfuhr von Betäubungsmitteln.
2. Dokumente anpassen: Passen Sie gegebenenfalls gemeinsam mit Ihrem Arzt die Bescheinigungen an die Anforderungen der jeweiligen Länder an.
3. Plan B: Erstellen Sie einen Plan B für den Fall, dass die Einfuhr von Betäubungsmitteln nicht gestattet wird, etwa durch die Kontaktaufnahme zu lokalen Ärzten im Zielland.
Medizinisches Cannabis und Reisen
Seit Anfang April 2024 zählt medizinisches Cannabis in Deutschland nicht mehr zu den Betäubungsmitteln, sondern zu den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Aber viele Länder weltweit haben weiterhin strenge Regelungen für die Einfuhr von (medizinischem) Cannabis, was die Mitnahme kompliziert machen kann und zu bösen Überraschungen führen kann.
Bescheinigungen für medizinisches Cannabis
Ärzte sollten Patienten für Reisen mit medizinischem Cannabis ähnliche Bescheinigungen ausstellen wie für Betäubungsmittel. Diese Bescheinigungen müssen ebenfalls alle relevanten Informationen zur Medikation und zur Reise enthalten und von der zuständigen Behörde beglaubigt werden.
Wichtige Hinweise
1. Informieren: Patienten sollten sich über die spezifischen Cannabis-Regelungen des Ziellandes informieren.
2. Dokumente vorbereiten: Stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Dokumente vorhanden und beglaubigt sind.
3. Ersatzmedikation: Überlegen Sie, ob es sinnvoll ist, eine alternative Medikation mitzuführen, falls medizinisches Cannabis im Zielland nicht erlaubt sein sollte.
Substitutionspatienten und Auslandsreisen
Patienten, die eine Substitutionstherapie erhalten, zum Beispiel mit Methadon, Levomethadon oder Buprenorphin, müssen bei Auslandsreisen ebenfalls besondere Vorkehrungen treffen.
Regelungen in verschiedenen Ländern
In vielen Ländern gibt es keine einheitlichen Regelungen für Substitutionstherapien und in einigen Ländern sind solche Therapien generell nicht möglich. Deshalb sollten sich Patienten rechtzeitig bei den diplomatischen Vertretungen des Ziellandes in Deutschland oder bei spezialisierten Organisationen informieren.
Betäubungsmittel im Handgepäck transportieren
Eine wichtige Empfehlung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ist, alle Arzneimittel inklusive Betäubungsmittel im Handgepäck zu transportieren. Ein Koffer kann verloren gehen oder beschädigt werden, was die Medikation gefährden könnte. Außerdem dürfen Arzneimittel und Spezialnahrung auch in Behältnissen, die größer als 100 ml sind, mit an Bord des Flugzeugs genommen werden. Wichtig ist, dass der Patient seine Betäubungsmittel selbst transportiert und nicht etwa ein Mitreisender.
Fazit
Da sich die Einfuhrbestimmungen für Betäubungsmittel bei Reisen ins Ausland jederzeit ändern können, empfiehlt sich für die Reiseplanung die rechtzeitige Überprüfung der Aktualität, z.B. auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Die Angaben in diesem Blogpost sind ohne Gewähr. Bitte konsultieren Sie stets aktuelle offizielle Quellen und Ihren Arzt für die neuesten Informationen zu Reisen mit Betäubungsmitteln.
Quelle